Wir wollen den Generationsvertrag, auf dem unser Land aufgebaut ist, keinesfalls brechen. Mit dem Bürgergeld wollen wir eine Grundsicherung für jeden, auch für Rentner einführen. Darüber hinaus wollen wir die gesetzliche Rentenversicherung erhalten und stabilisieren.
Derzeit steht es nicht besonders gut um die gesetzliche Rentenversicherung: Die durchschnittlichen Renten liegen für Frauen bei 550 € in den alten Bundesländern und 700 € in den neuen sowie für Männer bei 900 €(alte B.) und 1050 €(neue B.). Menschen, die das Renteneintrittsalter erreichen, bekommen im Durchschnitt in Zukunft immer weniger Rente. Dies führt zu immer mehr Altersarmut. Bliebe das derzeitige System unverändert, läge ein Großteil der Renten zukünftig unterhalb des Existenzminimums. Ein Großteil der Rentner müsste aufstocken.
Die Rentenversicherung soll auch weiterhin eine öffentlich- rechtliche Institution bleiben. Wie bereits mehrfach belegt, ist dieses Modell finanziell günstiger. Unter anderem werden dort auch im Vergleich zur privaten Versicherungswirtschaft keine Provisionen bei Vertragsabschluss fällig, die Einnahmen werden unmittelbar verwendet und nicht auf dem Kapitalmarkt geparkt, „Gewinne“ werden nicht an „Teilhaber“ ausgezahlt.
Wie bisher hängt dann auch weiterhin die Höhe der Rente von den erworbenen Ansprüchen („Rentenfaktor“), vom Renteneintrittsalter („Zugangsfaktor“) und von der aktuellen Höhe der Einkommen der Beitragszahler („Rentenwert“) ab.
Renten werden in Zukunft zusätzlich zum Mindesteinkommen gezahlt. Rentner bekommen also 800 € Bürgergeld und darüber hinaus 50% der aktuellen Rente. Die Renten haben genauso wie die Beiträge auch weiterhin eine Obergrenze (wie auch bisher wird es eine Beitragsbemessungsgrenze geben, welche begründet, dass es keine allzu hohen Renten gibt).
Durch verschiedene Einsparungen sollte im Gegenzug der Rentenversicherungsbeitrag auf circa 8% gekürzt werden. Es werden dafür alle Einkommen herangezogen. Einzige Ausnahmen bleiben Selbstständige und Beamte, welche dafür jedoch auch alle Pflichten und Verantwortungen tragen müssen.
Auch Geringverdiener können so Rentenansprüche erwerben, genauso wie Menschen, die gesamtgesellschaftlich wichtige Aufgaben übernehmen, wie Zivil- und Wehrdienst, Freiwilligendienste, entsprechende ehrenamtliche Tätigkeiten, Kindererziehungszeiten (höchstens bis zum 10.Lebensjahr), Pflege, Schulausbildung, Studium. Dafür gibt es steuerliche Zuschüsse.
Darüber hinaus greifen und ergänzen dann natürlich auch weiterhin andere Zweige der Sozialversicherung. Pflegeleistungen sollten auch weiterhin in Sozialgesetzbuch XI zusammengefasst und weiter versichert werden (nach dem Konzept, was wir unter Gesundheit vorgestellt haben). Ein weiteres Beispiel sind Integrationsleistungen, wie zum Beispiel für Behinderte, welche ebenfalls nach Sozialgesetzbuch IX weiter geführt werden sollten.
Zusätzlich möchten wir noch jedem die Möglichkeit eröffnen, Zusatzbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und dafür dann später mehr Rente zu bekommen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden so deutlich entlastet. In Tarifverhandlungen dürfen Arbeitnehmer
über Unterstützung vom Arbeitgeber bei der Zahlung der verbleibenden 8% Beiträge verhandeln.
Beamte haben Verträge mit dem Staat geschlossen, in denen für sie spezielle Rechte und Pflichten festgelegt wurden. Zu den Pflichten gehört zum Beispiel, dass sie die Arbeit an dem Ort verrichten müssen, wohin sie der Staat einteilt. Zu den Rechten gehören Pensionen. Diese Verträge möchten wir natürlich auch nicht brechen. Unnötige Frühpensionierungen, unnötig ungeeignete Arbeitsplätze und ähnliches wollen wir in Zukunft vermeiden. Pensionen bleiben jedoch in gleicher Höhe erhalten. Allerdings wird auf sie genauso 50% Einkommenssteuer erhoben, wie auf alle anderen Einkommen. Im Gegenzug wird natürlich auch den Pensionären das Mindesteinkommen ausgezahlt.
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