Unser nEUes Staatsmodell bringt mehr Freiheit, Zusammenarbeit und Gerechtigkeit. Hier stellen wir nun beispielhaft die Einkommensvorteile vor.
<< Sozialstaat bezeichnet die Gesamtheit staatlicher Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und Normen innerhalb eines demokratischen Systems, mittels derer Lebensrisiken und soziale Folgewirkungen einer kapitalistisch- marktwirtschaftlichen Ökonomie aktiv innerhalb dieser selbst politisch bearbeitet werden. Der Marktprozess sorgt neben der Versorgung mit Gütern auch für eine Vielzahl sozialer Risiken und Problemlagen, die nicht vom Markt selbst reguliert werden können. Die politisch-staatliche Bewältigung solcher sozialen Wirkungen der Marktökonomie erfolgt in sozialstaatlich verfassten politischen Systemen ohne Antasten der Marktwirtschaft. >> Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung
| Bruttolohn: Hiervon verbleiben derzeit Netto: Zuzüglich des Kindergeldes von: ergibt das: |
1.300,00 € 997,94 € 184,00 € 1.181,94 € |
Nun bei unserem nEUen Staatsmodell: |
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| Bruttolohn: Nach Abzug von 50 % Einkommensteuer für Mindesteinkommen und Krankenversicherung ergibt das: Zuzüglich 1 x Mindesteinkommen für Erwachsene und 1 x Mindesteinkommen für das Kind, ergibt das: Nach der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von maximal 12,5 % von 1.300,00 € Bruttolohn für Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung verbleiben der/dem Alleinstehenden netto mindestens: |
1.300,00 € 650,00 € 650,00 € 800,00 € 500,00 € 1.950,00 € 162,50 € 1.787,50 € |
| Das nEUe Staatsmodell verschafft der/dem Alleinerziehenden
monatlich mindestens 605,56 €, also jährlich mindestens 7.266,72 €!
mehr Geld im Portemonaie. |
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| Zum Vergleich: Heute würde die/der Alleinerziehende bei dem Brutto von 1.300,00 € nach 45 Arbeitsjahren eine Rente von circa 500 € bekommen. Beim neuen Staatsmodell wären es: ein Existenzminimum von 800 €, zuzüglich der nach 45 Jahren erworbenen Rentenansprüche, also noch circa 250 € mehr. Das ergäbe eine Rente von insgesamt circa 1.050 € monatlich. Die/der Alleinerziehende hätte beim nEUen Staatsmodell eine monatlich circa 550 € höhere Rente. |
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| Bruttolohn: Hiervon verbleiben derzeit Netto: Zuzüglich des Kindergeldes von: ergibt das: |
1.800,00 € 1.285,62 € 368,00 € 1.653,62 € |
Nun bei unserem nEUen Staatsmodell: |
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| Bruttolohn: Nach Abzug von 50 % Einkommensteuer für Mindesteinkommen undKrankenversicherung ergibt das: Zuzüglich 1 x Bürgergeld für Erwachsene und 2 x Bürgergeld für die Kinder, ergibt das: Nach der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von maximal 12,5 % von 1.800,00 € Bruttolohn für Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung verbleiben der/dem Alleinerziehenden netto mindestens: |
1.800,00 € 900,00 € 900,00 € 800,00 € 1.000,00 € 2.700,00 € 225,00 Euro 2.475,00 € |
| Das nEUe Staatsmodell verschafft der/dem Alleinerziehenden mit 2 Kindern
monatlich mindestens 821,38 €, also jährlich mindestens 9856,56 €! mehr Geld im Portemonaie. |
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| Zum Vergleich: Heute würde die/der Alleinerziehende bei dem Brutto von 1.800,00 € nach 45 Arbeitsjahren eine Rente von circa 600 € bekommen. Beim nEUen Staatsmodell wären es: ein Existenzminimum von 800 €, zuzüglich der nach 45 Jahren erworbenen Rentenansprüche, also noch circa 300 € mehr. Das ergäbe eine Rente von insgesamt circa 1.100 € monatlich. Der Single hätte beim neuen Staatsmodell eine monatlich circa 500 € höhere Rente. |
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| Bruttolohn: Hiervon verbleiben derzeit Netto: Zuzüglich des Kindergeldes von: ergibt das: |
1.300,00 € 997,94 € 368,00 € 1.365,94 € |
Nun bei unserem nEUen Staatsmodell: |
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| Bruttolohn: Nach Abzug von 50 % Einkommensteuer für Mindesteinkommen und Krankenversicherung ergibt das: Zuzüglich 1 x Mindesteinkommen für Erwachsene und 2 x Mindesteinkommen für die Kinder, ergibt das: Nach der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von maximal 12,5 % von 1.300,00 € Bruttolohn für Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung verbleiben der/dem Alleinerziehenden netto mindestens: |
1.300,00 € 650,00 € 650,00 € 800,00 € 1.000,00 € 2.450,00 € 162,50 € 2.287,50 € |
| Das nEUe Staatsmodell verschafft der/dem Alleinerziehenden mit 2 Kindern
monatlich mindestens 921,56 €, also jährlich mindestens 11.058,72 €!
mehr Geld im Portemonaie. |
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Zum Vergleich: Heute würde die/der Alleinerziehende bei dem Brutto von 1.300,00 € nach 45 Arbeitsjahren eine Rente von circa 500 € bekommen. Beim nEUen Staatsmodell wären es: ein Existenzminimum von 800 €, zuzüglich der nach 45 Jahren erworbenen Rentenansprüche, also noch circa 250 € mehr. Das ergäbe eine Rente von insgesamt circa 1.050 € monatlich. Die/der Alleinerziehende hätte beim nEUen Staatsmodell eine monatlich circa 550 € höhere Rente. |
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| Bruttolohn: Hiervon verbleiben derzeit Netto: Zuzüglich des Kindergeldes von: ergibt das: |
1.800,00 € 1.283,82 € 184,00 € 1.467.82 € |
Nun bei unserem nEUen Staatsmodell: |
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| Bruttolohn: Nach Abzug von 50 % Einkommensteuer für Mindesteinkommen und Krankenversicherung ergibt das: Zuzüglich 1 x Mindesteinkommen für Erwachsene und 1 x Mindesteinkommen für das Kind, ergibt das: Nach der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von maximal 12,5 % von 1.800,00 € Bruttolohn für Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung verbleiben der/dem Alleinerziehenden netto mindestens: |
1.800,00 € 900,00 € 900,00 € 800,00 € 500,00 € 2.200,00 € 225,00 Euro 1.975,00 € |
| Das nEUe Staatsmodell verschafft der/dem Alleinerziehenden
monatlich mindestens 507,18 €, also jährlich mindestens 6.086,16 €!
mehr Geld im Portemonaie. |
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| Zum Vergleich: Heute würde die/ der Alleinerziehende bei dem Brutto von 1.800,00 € nach 45 Arbeitsjahren eine Rente von circa 600 € bekommen. Beim neuen Staatsmodell wären es: ein Existenzminimum von 800 €, zuzüglich der nach 45 Jahren erworbenen Rentenansprüche, also noch circa 300 € mehr. Das ergäbe eine Rente von insgesamt circa 1.100 € monatlich. Die/der Alleinerziehende hätte beim nEUen Staatsmodell eine monatlich circa 500 € höhere Rente. |
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