Wir müssen wohl nicht speziell darauf hinweisen, dass in diesem wichtigen Bereich des Allgemeinwohls hinsichtlich allgemeiner und spezieller auf den kranken Menschen ausgerichtete qualifizierte Hilfe- und Gesundungsmaßnahmen unverzichtbar sind. Gerade hier ist eine Ungleichbehandlung nicht zu tolerieren.
Der Schutz im Falle von Krankheit ist unstrittig, genauso unstrittig ist der Schutz im Falle von Pflegebedürftigkeit. Pflegeversicherungsbeiträge sollten für alle Einkommen fällig werden und zwar für Alle ohne Ausnahme. Durch das Bürgergeld wird das Existenzminimum garantiert, auch die vorübergehende Pflegenotwendigkeit muss stärker als bisher im Sozialgesetzbuch (§37 SGBV) verankert werden; Stichwort: „Blutige Entlassung“ aus der stationären Krankenhausbehandlung. Hier geht es knallhart um die Menschenwürde. Die gängige Praxis zu entlassen, wenn die Fallpauschale verbraucht ist, ist eine Folge wenig zweckmäßiger Regelungen. Stattdessen sollte die Entlassung in Zukunft durch den Hausarzt statt durch die Klinik entschieden werden. Das bedeutet, der Hausarzt bestimmt, ob der Patient problemlos ambulant behandelt werden kann. Also statt Kostenverschiebung auf andere Träger wollen wir menschlich und wirtschaftlich sinnvolles Handeln mit qualitativ messbaren Gesundheitskriterien und Entlassungskriterien fördern. VW kann auch nicht ein halbes Auto ausliefern, nur weil der Kaufpreis verbraucht ist.
Die Kosten in der Pflegeversicherung werden stark zunehmen, denn der demographische Wandel ist eingetreten. Also müssen hier Kosten zum Teil aus Steuergeldern refinanziert werden, da sich dieser Umstand als gesellschaftliches Problem entpuppt hat. Ein Beispiel: die Kosten der vollstationären Pflege gilt es abzufedern. Eine vollstationäre Pflege tritt immer dann ein, wenn der Pflegepatient keine Angehörigen hat, die ihn pflegen; also zum Beispiel bei Kinderlosen. Niemand sollte dafür bestraft werden, dass er "kinderlos ist" oder keine Menschen um sich hat, die einen pflegen können. Jedoch trägt wer pflegt oder Kinder großzieht Lasten, für die er entschädigt werden sollte. Der Pflegeversicherungsbeitrag sollte 2,5% des Bruttoeinkommens betragen.
Arbeitnehmer erwerben durch ihre Rentenversicherungsbeiträge Anwartschaften, während diejenigen, die zum Beispiel pflegen, dazu natürlich nicht im gleichen Maße die Möglichkeit haben. Somit muss auch weiterhin die Pflege zu Anwartschaften bei der Rentenversicherung führen.
Die ambulante Pflege im Haushalt ist im Vergleich zur vollstationären Pflege deutlich machbarer und wirtschaftlicher. Unvorstellbar, dass von vornherein alle Pflegebedürftigen in eine vollstationäre Pflege untergebracht werden sollen oder müssen; diese Kapazitäten könnte man unmöglich vorhalten. Unvorstellbar, dass alle Pflegebedürftigen so schnell wie möglich aus ihrer Umgebung und weg von ihren Freunden, Nachbarn und Angehörigen gerissen werden.
Die vorübergehende Pflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung im Sinne von Krankheit, wäre im Sozialgesetzbuch (§ 37 SGB V) hinzuzufügen. Auch die Möglichkeiten der Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege (§§ 39, 42 SGB XI) sind auszubauen, denn diese Entlastung brauchen Familien, die zu Hause pflegen!!
Die oben genannten Regelungen sind entscheidend, denn hier setzen wir an und wollen
Unwirtschaftliche Medizin gibt es zuhauf. Die Pflege von Patienten ist hier entscheidend, denn sie ist präventiv, medizinisch sinnvoll und somit unverzichtbar, und sie garantiert uns als Gesellschaft Würde, im Alter und im Falle von Hilflosigkeit.
--
Deutschlands nEUe Demokraten » Kommentare lesen und schreiben